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MÜNCHEN. Der Bundestag hat am 17.
Jan. 2020 das Gesetz zur Ausweitung
der Strafbarkeit des sogenannten
Cybergroomings beschlossen.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich
zu diesem Anlass: "Bayern hat lange
dafür gekämpft, dass unsere Ermittler
im Kampf gegen Kinderpornografie
sogenannte Keuschheitsproben
einsetzen dürfen. Bei Kinder-
pornografie muss man sich
klarmachen: Hinter einem Bild oder
Video steht oft ein Fall schweren
sexuellen Missbrauchs. Der Staat muss
deshalb alles dafür tun, um Kinder
bestmöglich zu schützen."
Eisenreich weiter: "Auch für die
Einführung einer Versuchsstrafbarkeit
beim Cybergrooming hat Bayern sich
lange eingesetzt." Beim sogenannten
Cybergrooming nehmen Täter in
geschlossenen Internetgruppen
Kontakt zu Kindern und Jugendlichen
Cybergrooming: Verbesserter
Schutz für Kinder
im Internet
dass Ermittlungsbehörden
Verdachtsmeldungen von
Kinderpornografie in vielen Fällen nicht
nachgehen können, weil die relevanten
Daten von Providern nicht mehr
verfügbar sind."
Hintergrund: Die Zulassung von
Keuschheitsproben geht auf eine
gemeinsame Initiative Bayerns und
Hessens im Bundesrat zurück. Obwohl
das Ermittlungsinstrument der
Keuschheitsprobe nicht im
Koalitionsvertrag mit der SPD im Bund
vereinbart wurde, ist es gelungen,
dieses wichtige bayerische Anliegen
zum Schutz von Kindern in das Gesetz
zur Versuchsstrafbarkeit des Cyber-
groomings einzubringen.
auf und erschleichen ihr Vertrauen.
Was harmlos beginnt, ist eine große
Gefahr: Auf einen Chat folgen sexuelle
Belästigung bis hin zu schwerem
sexuellem Missbrauch. "Künftig wird es
auch strafbar sein, wenn Täter nur
glauben, mit einem Kind zu
kommunizieren, tatsächlich aber mit
einem Erwachsenen Kontakt haben. Ich
bin froh, dass diese Gesetzeslücke
endlich geschlossen ist."
Eisenreich abschließend: "Der heutige
Beschluss des Bundestages ist ein
wichtiger Schritt zum Schutz von
Kindern im Internet.
Mit den Keuschheitsproben geben wir
unseren Strafverfolgungsbehörden ein
wirksames Ermittlungsinstrument für
die digitale Welt an die Hand. Im
nächsten Schritt müssen wir zum
Schutz von Kindern die europarechtlich
wirksame Ausgestaltung der
Verkehrsdatenspeicherung
voranbringen. Es ist nicht hinnehmbar,
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