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biz.n,
NEUMARKT/BERG.
Was
für
Zeiten…
Um
der
Pandemie
entgegen
zu
wirken
haben
viele
Unternehmen
das
Arbeiten
im
‚Home-Office‘
umgesetzt.
Häufig
ohne
sich
darüber
zu
informieren,
welche
Herausforderungen
und
Risiken
damit
verbunden
sind.
Denn,
was
viele
nicht
wissen:
Auch
im
Home-Office
gelten
die
gleichen
Datenschutz-
Anforderungen
wie
im
Unternehmen.
Die
Vertraulichkeit,
Integrität
und
u.U.
auch
Verfügbarkeit
von
personenbezogenen
Daten
müssen
gewährleistet
sein,
sonst
drohen
dem
Unternehmen
Bußgelder
und
der Mitarbeiter kann seinen Job verlieren.
Um
diese
Risiken
auszuschließen
bzw.
zu
minimieren
müssen
sogenannte
technische
und
organisatorische
Maßnahmen
-
oder,
wie
Datenschützer
liebevoll
dazu
sagen
-
„TOMs“
getroffen
werden.
Details
zu
deren
Anforderungen
und
Umsetzung
finden
sich
in
der
EU-
Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)
in
den
Artikeln 32, 24 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 lit. f.
Damit
das
Arbeiten
im
Home-Office
nicht
zu
unangenehmen
Folgen
führt,
empfiehlt
es
sich
laut
der
Berger
Datenschutzexpertin
Sabine
Schaub,
die
darin
enthaltenen Vorschriften umzusetzen.
Dazu
gehört
u.a.
ebenso,
dass
man
auch
daheim
ausschließlich
die
vom
Unternehmen
bereitgestellte
oder
genehmigte
Hard-
und
Software
nutzt
wie
auch,
dass
Daten
grundsätzlich
nicht
auf
lokalen
Festplatten
oder
anderen
Speichermedien
(z.B.
USB)
abgelegt
werden,
die
nicht
im
Eigentum
oder
Besitz
des
Unternehmens sind.
Ebenso
unabdingbar
ist
sicherzustellen,
dass
andere
Personen
keinen
Zugang
zu
den,
im
Zusammenhang
mit
der
Beschäftigung
verarbeiteten
Daten
erhalten.
Dies
gilt
überdies
auch
für
Personen,
die
in
demselben
Haushalt leben!
Beim
Verlassen
des
„Home-Office“-Arbeitsplatzes
sollte
unbedingt
eine
Bildschirmsperre
aktiviert
werden,
die
nur
mit
einem
Passwort
aufgehoben
werden
kann
bzw.
alternativ
wäre
das
Gerät
auszuschalten
und
das
Booten des Rechners mit Passwort zu schützen.
„Dokumente
sollten
grundsätzlich
nicht
im
„Home-
Office“
ausgedruckt
werden“,
rät
Sabine
Schaub.
„Ist
dies
für
die
Erledigung
von
betriebsbedingten
Aufgaben
dennoch
zwingend
erforderlich,
ist
sicher
zu
stellen,
dass
die
ausgedruckten
Informationen
auch
direkt
vor
Ort
geeignet
vernichtet
werden
können.
Ein
„Papierkorb“
reicht
hier
nicht
aus.
Es
muss
geschreddert werden!“
Da
auch
in
Zukunft
das
Thema
Home-Office
für
viele
eine
große
Rolle
spielen
wird,
empfiehlt
Schaub
Unternehmern,
gemeinsam
mit
ihrem
Datenschutzbeauftragten
eine
„Home-Office-Richtlinie“
festzulegen
und
verbindlich
zu
kommunizieren.
So
wissen
alle
Mitarbeiter
genau
was
gefordert
ist
und
Verstößen
gegen
die
DSGVO
kann
rechtssicher
vorgebeugt werden.
DATENSCHUTZ im
„HOME-OFFICE“ -
HÄUFIG
UNTERSCHÄTZT
mit Tipps von Sabine Schaub
NEWS
UNTERNEHMEN
MÜSSEN HYGIENE-
KONZEPTE
UMSETZEN
biz.n,
NEUMARKT/BERG.
Keime
wie
Bakterien
und
Viren
finden
sich
überall
in
der
Umwelt
und
nicht
alle
sind für uns harmlos.
In
dem
Beschluss
der
Bundesregierung
und
der
Länder
zu
"Beschränkungen
des
öffentlichen
Lebens
zur
Eindämmung
der
COVID19-Pandemie"
wurde
festgelegt,
dass
von
jedem
Unternehmen
ein
Hygienekonzept
umgesetzt
werden
muss.
Das
stellt
aber
insbesondere
kleine
und
mittelständische
Betriebe
oft
vor
eine
enorme
Herausforderung,
denn
„Corona“
erfordert
Maßnahmen,
die
von
Standard-
Hygieneanforderungen des Alltags nicht erfüllt werden.
Die
häufigsten
Überträger
von
ansteckenden
Infektionskrankheiten
sind
die
Hände.
Ein
Erwachsener
fasst
sich
durchschnittlich
400-800
mal
pro
Tag
ins
Gesicht.
Mund
und
Augen
dienen
dann
als
Eintrittspforten für Erreger.
Für
Schulen
und
Kitas
sind
die
erforderlichen
Maßnahmen
in
den
bayrischen
Rahmenhygieneplänen
geregelt.
Für
viele
Branchen
fehlen
jedoch
Anweisungen.
Die
Bayerische
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(BayIfSMV)
regelt
zwar
verschiedene
Einschränkungen
und
Maßnahmen
wie
z.B.
die
Maskenpflicht,
gibt
aber
keine
konkreten
Empfehlungen
zur
Umsetzung
von
Hygienekonzepten in Unternehmen.
Zum
bestmöglichen
Schutz
von
Mitarbeitern
und
Kunden
empfiehlt
sich
daher
eine
professionelle
Hygieneschulung,
die
neben
theoretischem
Fachwissen
auch
die
entsprechende
Umsetzung
in
der
Praxis
vermittelt
-
vom
Händewaschen
bis
zur
richtigen
Flächendesinfektion.